AGB

  Verkaufs- und Lieferbedingen

        I        Allgemeines

  1. Aufträge werden von TANK-THERM zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt.
  2. Die Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer Verkaufs-und Lieferbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden.

  1. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen einer gesonderten, schriftlichen

Vereinbarung.

II      Preise

  1. Die Preise verstehen sich bei Materiallieferungen ohne Montageleistungen „ab Lager“    „ab Werk“ ausschließlich

Verpackung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

  1. Die Preise des Angebotes gelten nur bei Bestellungen der ganzen angebotenen Anlage, für ununterbrochene Montage

und hieran anschließende Inbetriebsetzung. Änderungswünsche und Teilaufträge des Bestellers stellen neue Angebote

dar, welche von TANK-THERM schriftlich angenommen oder zur Grundlage eines eigenen modifizierten Angebots ge-

macht werden können. Alle Angebote sind freibleibend, soweit nicht eine Frist für die Dauer der Gültigkeit des Angebots

vorgemerkt ist.

  1. Im Angebot oder Leistungsverzeichnes nicht enthaltene Arbeiten werden im Lohn und das verbrauchte Material zu Tages-

preisen berechnet. Die Tagespreise werden dem Besteller vor Durchführung der Zusatzarbeiten mitgeteilt. Anderenfalls

kann der Besteller verlangen, dass lediglich die ortsübliche Vergütung (§532 Abs. 2 BGB) geschuldet sei. Die vom Besteller

oder dessen Vertreter quittierten Arbeitsstunden sind verbindlich und werden nebst den ggf. in Betracht kommenden

Montagezulagen in Rechnung gestellt. Ebenfalls in Rechnung gestellt wird, sofern nicht anders vereinbart, die Zeit, die der

Monteur zur Erreichung des Arbeitsplatzes einschließlich Rückfahrt benötigt. Als Fahrgeld wird eine Pauschale von

35 Euro-Cent pro angefangenen Kilometer berechnet.

  1. Für Über-, Nacht- und Sonntagsstunden werden, sofern nicht anders vereinbart, Zuschläge wie folgt berechnet: Über-

stunden 25% €/h. Nachtarbeit (ab 22:00h bis 6:00h) 50% €/h, Sonntags- und Feiertagsarbeit 100% €/h.

 

                 III       Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalte

  1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen rein netto nach Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Maßgebliche für die

 Rechtzeitigkeit des Zahlungseingangs ist die Wertstellung auf dem, auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Geschäfts-

 konto von TANK-THERM.

  1. Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist TANK-THERM berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jewei-

 ligen Basiszinssatz zu berechnen.

  1. TANKK-THERM ist zur Annahme von Schecks und Wechseln nicht verpflichtet. Die Annahme von Schecks und Wechseln

 erfolgt nur erfüllungshalber. Diskont-und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.

  1. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 Eine Aufrechnung durch den Besteller ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festge-

 stellt ist.

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von TANK-THERM, sofern nicht

 zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. 

              IV      Befreiung von der Leistungspflicht                                                                                                                                                       

Höhere Gewalt, Arbeitskampf, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse  befreien die                                       Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umgang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet.

              V        Pauschalierung von Schadenersatz

            Erfüllt der Besteller seine Abnahmepflicht nicht oder tritt er unberechtigt vom Vertrag  zurück, so dass dem Grunde nach                                                                                          ein Schadenersatzanspruch  der TANK-THERM besteht, ist TANK-THERM berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit einen                                                höheren tatsächlichen Schadenersatz geltend zu machen. 20% des Auftragswertes als Schadenersatz ohne gesonderten         Nachweis als pauschalierten entgangenen Gewinn zu fördern. Dem Besteller ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein          Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die vorgenannte                          Pauschale.          

 

VI            Versand und Gefahrübergang

  1. TANK-THERM ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Leistungen im Namen und für Rechnung des Bestellers zu versichern.
  2. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers auf den Käufer über.

VII           Montage und Bilddokumentation

  1. Der Besteller erklärt sein Einverständnis dazu, das die von TANK-THERM beauftragten Person (einschließlich zur Auftragsdurchführung eingesetzter Subunternehmer) mit den entsprechenden Fahrzeugen das Gelände und die Anlagen auf dem oder in denen die Arbeiten ausgeführt werden müssen, betreten und befahren dürfen. Wasser, Heizmaterial und Stromanschluss (220V/16A) sind vom Besteller kostenlos bei Beginn der Montage zur Verfügung zu stellen bzw. zu liefern.
  2. Der Besteller verpflichtet TANK-THERM , vor Durchführung der Arbeiten, den Inhalt des Lagermediums schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, haftet der Besteller für alle entstandenen Schäden und Folgeschäden, die deswegen entstehen, weil TANK-THERM über diesen Umstand nicht informiert worden ist. Der Besteller hat TANK-Therm rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten , insbesondere vor Durchführung von Schneid-, Schweiß-, Schleif- und ähnlichen Arbeiten, auf etwaige Gefahren (z.B. Feuergefährlichkeit in Räumlichkeiten oder von Materialien) aufmerksam zu machen und alle Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. So weit erforderlich, hat der Besteller eine Brandwache und andere Sicherheitseinrichtungen zu stellen, Anderenfalls ist TANK-therm berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen gegen zusätzliches Entgelt selbst zu ergreifen.
  3. Betreffend Reinigungstätigkeiten versichert der Besteller, das die Vertragsgegenstände keine Schäden z.B. durch Korrosion, aufweisen, welche die Durchführung der von TANK-THERM geschuldeten Arbeiten gefährden bzw, teilweise oder ganz unmöglich machen. Alle auf Undichtigkeit durch Korrosion oder vergleichbare Mängel entstehende Schäden und zusätzliche Kosten gehen zu Lasten des Besteller, sofern diese für TANK-THERM gegenüber Dritten schadlos, insbesondere im Falle einer umweltrechtlichen Sanierungspflicht gegenüber den handelnden Behörden.
  4. TANK-THERM ist berechtigt, ohne ausdrückliche Beauftragung durch den Besteller aber nicht verpflichtet, den Zustand der Vertrags-Gegenstände vor und nach Durchführung der Arbeiten durch Fotoaufnahmen festzuhalten und zu dokumentieren. Das Bildmaterial verbleibt in digitaler und ggf. auch in ausgedruckter Form bei TANK-THERM ohne zusätzliche Kosten ein Bildausdruck und/oder per E-Mail eine Datei mit den betreffenden Fotos zugesandt. Es gelten die aktuellen Datenschutzbestimmungen.

VIII          Mängelrüge und Gewährleitung

  1. Der Besteller hat die empfangende Leitung unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind innerhalb einer Woche seit der Übergabe durch schriftliche durch schriftliche Anzeige an TANK-THERM zu rügen.
  2. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl von TANK-THERM Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung nicht möglich, fehlgeschlagen oder dem Besteller im Einzelfall nicht zumutbar, darf der Besteller nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  3. Jegliche Schadensersatzansprüche, mögen sie auf Gesetz oder Vertrag beruhen, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von TANK-THERM oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von TANK-THERM. Von dieser Haftungs-

begrenzung ausdrücklich ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit die auf einer Fahrlässigen Pflichtverletzung von TANK-THERM oder einer vorsätzlichen fahr-lässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von TANK-THERM beruhen.

    IX         Erfüllungsort und Gerichtstand

  1. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen und Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung sich ergebenen Streitigkeiten, auch aus Wechseln und Schecks, ist Hamburg.

 

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